Ihr Verwaltungsreferent


Thomas Fabry

 

Verwaltungsreferent

für die Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Rosendahl

E-Mail: fabry@bistum-muenster.de

Als Verwaltungsreferent ist Thomas Fabry bei der Zentralrendantur angestellt und ist unter anderem für das Ausführen von Rechtsgeschäften für den Kirchenvorstand oder die Steuerung des Personaleinsatzes zuständig. Weitere Aufgabenbereiche sind die Vergabe von handwerklichen Aufträgen, die Interessenvertretung der Gemeinde nach außen sowie die aktive Teilnahme an den Sitzungen des Kirchenvorstandes.

 

Was macht die Zentralrendantur?


Mit dem 1. Januar 2014 haben die beiden bisherigen Zentralrendanturen der Dekanate Coesfeld und Dülmen zu einer gemeinsamen Zentralrendantur fusioniert. Die Trägerschaft liegt bei der Coesfelder Kirchengemeinde Anna Katharina. 

 

Die Zentralrendantur ist die Verwaltungseinrichtung der ihr angeschlossenen katholischen Kirchengemeinden, die unterschiedlichste Verwaltungsangelegenheiten wahrnimmt.

 

Allgemeine Verwaltungsaufgaben

Die Zentralrendantur ist Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten, um die tatsächlichen Bedürfnisse der angeschlossenen Kirchengemeinden entsprechend sicherzustellen. In den übertragenen Angelegenheiten führt die Zentralrendantur die eventuell notwendigen Verhandlungen mit Dritten und nimmt an den Beratungen der Kirchenvorstände und deren Ausschüsse teil.

 

Liegenschaftswesen

In den Kirchengemeinden sind neben einer Vielzahl von Erbbaugrundstücken die verpachteten landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verwalten. Zudem werden Mietwohnungen und Gebäude verwaltet. Auch das gesamte Versicherungswesen wird hier mit bearbeitet.

 

Friedhofswesen

Zahlreiche Friedhöfe befinden sich in kirchlicher Trägerschaft und werden durch die Zentralrendantur verwaltet.

 

Personalwesen

Bei den Kirchengemeinden im Zuständigkeitsbereich der Zentralrendantur sind rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Davon zahlreiche hauptamtliche Stellen in den angeschlossenen 35 Kindergärten.

 

Haushaltswesen

(Haushaltsplanung, Haushaltsrechnung und Buchhaltung)

Alle Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinden sind ausschließlich über das Kassengemeinschaftskonto der Zentralrendantur abzuwickeln. Somit laufen hier alle Rechnungen zusammen, werden kontrolliert und anschließend in der Buchhaltung bezahlt. Auch die Haushaltsplanung und die Haushaltsrechnung fällt in die Zuständigkeit der Zentralrendantur.

 

Bau- und Investitionswesen

Die Unterhaltungs-, Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten an den Gebäuden der einzelnen Kirchengemeinden erfolgen zentral. Im jeweiligen Einzelfall wird zunächst der Umfang, dann die Finanzierung und die Durchführung der Maßnahmen ermittelt und begleitet.